ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (ONLINE-SHOP)

Punkt 1 Geltungsbereich und Anbieter

1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen die Sie in dem Online-Shop der Firma MF-Megafire Pyrotechnik e.U. tätigen.

2) Das Warenangebot in unserem Online-Shop richtet ausschließlich an Käufer die das jeweilige gesetzliche Mindestalter für den Kauf der angebotenen Pyrotechnik Artikel erreicht haben.

3) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4) Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

5) Es ist möglich die derzeitig gültigen Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in unserem Online-Shop abzurufen und auszudrucken.

Punkt 2 Vertragsabschluss

1) Die Warenpräsentation im Online-Shop stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr

handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im Online-Shop Waren zu bestellen. Die sich aus unseren Internetauftritt und

ergebenden Daten stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Geringe branchenübliche Abweichungen in Größe, Farbe und

Ausführung bilden keinen Grund für Beanstandungen seitens des Bestellers.

2) Mit anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab. Unmittelbar vor der Bestellung

können Sie diese nochmals überprüfen und gegebenenfalls ändern.

3) Nach Eingang des Kaufangebots erhalten Sie eine automatisch erzeugte E-Mail mit der wir Ihre Bestellung bestätigen. Diese

Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch

nicht zustande.

4) Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären

(Auftragsbestätigung) oder wir die Ware -ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung- an Sie versenden. Bei Zahlung mit PayPal

oder Zahlung mit Vorkasse erfolgt die Annahme der Bestellung unmittelbar mit Ihrer Bezahlung.

Punkt 3 Preise

Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile und verstehen

sich zuzüglich der jeweiligen Versandkosten. Weitere Informationen zu den Versandkosten erhalten Sie in unserem Online-Shop.

Punkt 4 Zahlungsbedingungen

1) Die Zahlung erfolgt wahlweise mit: PayPal oder Rechnung per Vorkasse oder Barbezahlung vor Ort, wenn Abholung der Bestellung vor Ort.

2) Die Auswahl der jeweils verfügbaren Bezahlmethoden obliegt uns. Wir behalten uns vor Ihnen nur ausgewählte Bezahlmethoden

anzubieten.

3) Bei Auswahl der Zahlart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist

innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht ist die Bestellung für uns hinfällig und wird storniert.

4) Bei Bezahlung mit PayPal werden sie im Bestellprozess auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Sie müssen bei

PayPal registriert sein um die Bezahlung durchführen zu können. Nach Abgabe der Bestellung fordern wir PayPal zur Einleitung der

Zahlungstransaktion auf. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang. Die Transaktion wird durch PayPal unmittelbar danach

automatisch durchgeführt.

5) Bei Sofortüberweisung:

Über ein gesichertes Formular stellt sofortüberweisung.de automatisiert und in Echtzeit eine Überweisung in Ihrem Online-Bankkonto ein. Sie müssen sich nicht registrieren und bezahlen mit Ihren gewohnten Online-Banking-Daten. Der Kaufbetrag wird sofort auf unser Bankkonto überwiesen, sodass Sie Ihre Ware noch schneller erhalten.

Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, AMF sämtliche von Ihm

aufgewendeten vorprozessualen Kosten (sofern sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung

notwendig waren), wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren.

Sofern Amann-Feuerwerke das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber pro

erfolgte Mahnung einen Betrag von 1. Mahnung *€ 35,00; 2. Mahnung *€ 70,00;

3. Mahnung * € 105,00 (und Inkassobüro) zu bezahlen.

*Nettobetrag zzgl. 20% Mwst.

Punkt 5 Lieferung und Eigentumsvorbehalt

1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware von unserem Lager, je nach Artikel, an die von Ihnen ausgewählte

Abholstation oder die angegebene Adresse. Genaue Lieferzeiten- und Bedingungen finden Sie in unserem Online-Shop.

2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

3) Wir sind ausnahmsweise nicht zur Lieferung der bestellten Ware verpflichtet, wenn wir die Ware unsererseits ordnungsgemäß bestellt

haben, jedoch nicht richtig oder rechtzeitig beliefert wurden (kongruentes Deckungsgeschäft). Voraussetzung ist, dass wir die fehlende

Warenverfügbarkeit nicht zu vertreten haben und sie über diesen Umstand informiert haben. Bei entsprechender Nichtverfügbarkeit

der Ware werden wir Ihnen bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten. Wir sind nur zur Lieferung aus unserem Warenvorrat

und der von uns bei unseren Lieferanten bestellten Ware verpflichtet.

Punkt 6 Widerrufsbelehrung

1) Als Verbraucher im Sinne des ABGB, der den Kauf zu Zwecken tätigt, die weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbstständigen

beruflichen Tätigkeit zugerechnet werfen kann, haben Sie ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

2) Sie haben das Recht binnen vierzehn Tage ohne Angabe von Gründen diesen Vertag zu widerrufen. Diese vierzehn Tage gelten ab

dem Tag an dem Sie die Ware entgegengenommen haben. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns: Namen, Adresse,

email, Telefonnummer mitteilen und uns mittels eindeutiger Erklärung (Brief, email, Fax) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu

widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts

vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

3) Wenn Sie diesen Vertag widerrufen, werden die bereits von Ihnen geleisteten Zahlungen (mit Ausnahme der Transportkosten, –

Sonderregelung Gefahrengut-) unverzüglich und spätesten vierzehn Tage ab dem Tag des eingegangenen Widerrufs, mit dem selben

Zahlungsmittel des Zahlungseinganges rückerstatten.

4) Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware zurückerhalten haben, oder Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie

die Ware zurückgesandt haben.

5) Sie haben die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestes binnen vierzehn Tage nachdem Sie uns von Widerruf informiert haben

an uns zurück zu senden.

6) Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Bei der Rücksendung der Ware ist insbesondere darauf zu achten,

dass es sich um Gefahrengut handelt, das richtig deklariert werden muss und beim Frächter auch dementsprechend angegeben

werden muss. Sollten Sie sich nicht an die gesetzlichen Richtlinien halten haften Sie für entstehende Personen- und Sachschäden.

7) Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren aufkommen, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaft

und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.

8) Das Widerrufsrecht erlischt, wenn: die die Originalverpackung der Waren entfernt wurde, wenn die Ware benutzt oder beschädigt

wurde, bei Beschädigungen oder Verunreinigungen, bei fehlenden Zubehörteilen.

9) Verwenden Sie zum Zurück schicken wenn möglich die Originalverpackung oder eine gleichwertige Verpackung um für einen

ausreichenden Schutz vor Transportschäden zu sorgen und um Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen infolge

mangelhafter Verpackung zu vermeiden. Rufen Sie uns unter +43664 3653481 an um die Rücksendung anzukündigen.

Punkt 7 Transportschäden

Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte sofort beim Zusteller oder an

der Abholstation und nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt zu uns auf. Sie helfen uns damit unsere Ansprüche gegenüber dem

Frachtführer bzw. der Versicherung geltend machen zu können.

Punkt 8 Gewährleistung

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich Ihre Gewährleistungsansprüche nach dem AGBG.

Punkt 9 Haftung

1) Unbeschränkte Haftung: Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des

Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der

Gesundheit von Personen.

2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen

Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung

Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit in der Höhe nach beschränkt auf die bei

Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese

Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

Punkt 10 Schlussbestimmungen

1) Sollte einen oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen

Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

2) Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. (Ausschluss: CISG „UN-Kaufrecht“)

Zwingende Bestimmungen des Landes, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten, bleiben von der Rechtswahl unberührt.

Es wird Österreichische inländische Gerichtsbarkeit vereinbart. Gerichtsstand ist Feldkirch.

Punkt 11 Bemerkung

Wir verweisen an dieser Stelle auf die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen über den Umgang und Verkehr mit pyrotechnischen

Gegenständen. Bitte beachten Sie die Gebrauchsanweisungen! Die von uns gelieferten pyrotechnischen Gegenstände sind zur

Verwendung innerhalb von Österreich bestimmt. Rechtsfolgen, die sich aus der Anwendung, Lieferung oder Überlassung außerhalb

von Österreich ergeben, gehen zu Lasten des Bestellers.

Zusatz Abbrennen von Feuerwerken  

1. Auftragserteilung, Preise und Zahlungsbedingungen

Durch die schriftliche Auftragsbestätigung zeigt sich der Auftraggeber mit den AGB ́s einverstanden. Erst mit dem Erhalt Ihrer Auftragsbestätigung geht Vogtland Feuerwerk von der Verbindlichkeit Ihres Auftrages aus.
Aufträge werden erst wirksam nach der Auftragsbestätigung durch MF-Megafire Pyrotechnik e.U.
Die Preise verstehen sich in EURO.
Der Preis des Feuerwerkes enthält die Kosten aller anfallenden pyrotechnischen Artikel, Hilfsmittel, Arbeitszeit, Fahrtkosten, Behördengänge und der Versicherung.
Soweit nicht anders vereinbart, ist die Auftragssumme per Vorkasse unmittelbar und innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung ohne Abzug zur Zahlung fällig (bar oder Überweisung). Bei Nichterfüllung der Zahlungsbedingungen sind wir berechtigt, die Veranstaltung zu versagen. Entstandene Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderungen das Honorar aufzurechnen. Bis zur endgültigen Bezahlung bleiben wir Eigentümer der gelieferten Ware.

2. Auftraggeber

Alle erforderlichen Zustimmungen von Grundstückseigentümern, Pächtern und von betroffenen Anliegern holt der Auftraggeber auf seine Kosten ein. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass ein ordnungsgemäßer und ungehinderter Auf- und Abbau sowie das Befahren, die Bewachung und Sicherung des Veranstaltungsplatzes oder des Abbrennplatzes bei einem Feuerwerk gewährleistet wird. Bei Nichteinhaltung sind wir berechtigt, die zu erbringende Leistung (Feuerwerk) aus Sicherheitsgründen zu verweigern. In diesem Falle ist die volle Vertragssumme als Konventionalstrafe bzw. Schadensersatzleistung zu entrichten.

3. AKM-Gebühren

AKM Gebühren bei Musik-Events trägt der Auftraggeber bzw. Veranstalter.

4. Plötzliche Witterungseinflüsse

Werden Feuerwerkskörper durch plötzliche Witterungseinflüsse (Sturm, Regen, Schnee) trotz Abdeckmittel beschädigt oder unbrauchbar, so dass die Qualität des Feuerwerks darunter leidet oder ein Abbrand aus Sicherheitsgründen nicht erfolgen kann, geht dieses zu Lasten des Auftraggebers.

5. Schlechtwetter

Wir weisen darauf hin, dass wir vom Gesetzgeber her verpflichtet sind, ab einer Windgeschwindigkeit von 9 Metern pro Sekunde kein Feuerwerk mehr zünden zu dürfen. Sollte der Aufbau des Feuerwerks bereits beendet sein und dann Sturm aufkommen, so behalten wir uns das Recht vor, alle Kosten die uns bis zu diesem Zeitpunkt entstanden sind und die Minderung des Materials dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. In diesem Fall sind Schadensersatzansprüche und weitere Ansprüche aus entgangenem Gewinn oder Einnahmen an uns ausgeschlossen. Ist bei Veranstaltungen die Vertragserfüllung infolge Regen, Sturm oder anderer berechtigten Gründe nicht möglich, wird dieses wie folgt geregelt:

5.1 Absage einen Tag vor der Veranstaltung: Berechnung aller bis zur Absage entstandenen Kosten, wie zum Beispiel Arbeitszeit, Sonderanfertigungen (Lichterbilder etc.)

5.2 Absage vor Ort vor Beginn der Aufbauarbeiten: Berechnung aller entstandenen Kosten, wie zum Beispiel Arbeitszeit, Transport, Sonderanfertigungen (Lichterbilder etc.)

In diesen Fällen (4.u.5.) hat der Auftraggeber einen Ausweichtermin innerhalb der nächsten 6 Monate anzubieten. Die Kosten, die durch eine Absage entstanden sind, können nicht mit dem Ausweichtermin verrechnet werden. Die zusätzlichen Kosten für eine Ausweichveranstaltung (Personal, Anfahrt etc.) trägt der Auftraggeber.

6. Dunkelheit

Der Auftraggeber hat den Beginn des Feuerwerks so festzulegen, das eine optimale Dunkelheit erreicht ist. Dieses gilt auch für Verdunkelung, Ausschalten von Beleuchtung und ähnlichem. Einige Effekte (Gold, Blau und Lila) kommen nur bei Dunkelheit zur vollen Geltung.

Für optische Qualitätsnachteile durch falsch festgelegte Showzeiten oder nicht Verdunkeln durch den Auftraggeber können uns nicht zur Last gelegt werden.

7. Säuberung bei Feuerwerken

Die Grobsäuberung des Platzes erfolgt durch unser Personal. Dazu hat zur Verfügung zu stehen je nach Größe des Feuerwerks ein kleiner Container oder eine Mülltonne. Für die Feinsäuberung und die Entsorgung ist der Auftraggeber zuständig. Sollte uns kein Container oder keine Mülltonne zur Verfügung gestellt werden, sind wir nicht verpflichtet den Abbrennplatz zu reinigen. In diesem Fall übernimmt der Auftraggeber die Reinigung auf eigene Kosten.

8. Grundstücke

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die nötigen Genehmigungen für die Nutzung (das Befahren, Aufbau- und Abbau sowie Abbrand eines Feuerwerks) des Grundstückes bei dem Eigentümer einzuholen.

9. Haftung

Der Veranstaltungsplatz wird sichtbar mit rot/weiß Absperrband und ggf. mit Hinweisschildern von uns gekennzeichnet. Die zusätzliche Absicherung durch Wachpersonal übernimmt der Auftraggeber vom Beginn der Aufbauarbeiten bis nach der Veranstaltung. Der Auftraggeber garantiert für die Einhaltung der Absperrmaßnahmen jener Schutzzonen, die von der Behörde oder dem Pyrotechniker verlangt werden. Im definierten Schutzkreis um das Feuerwerk dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden. Innerhalb der Sperrzone übernehmen wir keinerlei Haftung an Personen sowie jede Art von Sachschäden. Dies gilt insbesondere für Personen und Fahrzeuge, die sich trotz Verbot in der Sperrzone befinden bzw. sich widerrechtlich aufhalten und sich Zugang verschafft haben. Für evtl. Schäden die außerhalb der Sperrzone entstanden sind gilt: Sach- und Personenschäden müssen uns unmittelbar nach dem Feuerwerk mündlich und zugleich schriftlich (innerhalb 24 Stunden) mitgeteilt werden. Spätere Anzeigen können aus versicherungstechnischen Gründen von uns nicht berücksichtigt werden. Wir haften bei Schäden nur in Höhe unserer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

Haftungsausschluss für Schäden, die durch Sonderwünsche an oder auf Gebäuden oder Wasserfahrzeugen, Brücken usw. auftreten könnten.

10. Abbruch der Veranstaltung

Sollten während der Veranstaltung unbefugte Personen durch mangelnde Absicherung / Wachsamkeit des vom Auftraggeber gestellten Wachpersonals die Sperrzone (Abbrennplatz) betreten, wird das Feuerwerk aus Sicherheitsgründen sofort abgebrochen. In diesem Fall hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz oder Minderung des vereinbarten Preises. Dieser ist in voller Höhe zu zahlen!

11. Versicherung

Unsere Feuerwerke sind mit einer üblichen und dafür vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung abgesichert.
Die Gebühren sind in jeder Vertragssumme bereits enthalten.

12. Behördliche Anmeldung

Alle behördlichen Anmeldungen übernehmen wir. Die dafür anfallenden Genehmigungsgebühren werden von uns verauslagt und Ihnen gesondert in Rechnung gestellt.

13. Anforderungen an den Auftraggeber

Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer und dessen Mitarbeitern während der gesamten Anwesenheit eine angemessene kostenfreie Versorgung mit Speisen und alkoholfreien Getränken, anderenfalls wird eine gesonderte Rechnung gestellt, die Kosten je Mitarbeiter betragen hierbei 39,- Euro je Tag.

15. Kündigungsfristen

Der Auftraggeber kann einen bereits erteilten Auftrag innerhalb von 14 Tagen nach unserer Auftragsbestätigung kostenfrei widerrufen bzw. stornieren. Ein Widerruf bzw. eine Stornierung 14 Tage nach unserer Auftragsbestätigung und bereits erfolgter Zahlung der vereinbarten Vertragssumme wird mit 25% Stornogebühr in Rechnung gestellt. Eine Kündigung innerhalb von 14 Tagen bis zum vereinbarten Veranstaltungstermin wird mit 50% der Vertragssumme berechnet. Sonderanfertigungen (Lichterbilder, Logos etc.) berechnen wir mit 100% der Kosten für Material und Arbeitsleistung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt einen bereits bestätigten Termin, ohne Angabe von Gründen zu widerrufen und einem anderen Kunden zur Verfügung zu stellen solange der Auftraggeber keine Zahlung oder Anzahlung geleistet hat.

16. Urheberrecht

Urheberrechte an der Konzeption des Feuerwerks werden nicht übertragen. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die pyrotechnischen Effekte nicht auf Bildträger für kommerzielle Verwendung aufgenommen werden und verpflichtet sich zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegenüber der Verwertung unerlaubt zustande gekommener Verwertungshandlungen.

17. Ausfall durch den Auftragnehmer und Sonstiges

Höhere Gewalt infolge von Natur – und Unwetterkatastrophen, Unfall, schwere Krankheit, Streiks, unerwarteten technischen Problemen oder ähnlichen, von uns nicht beeinflussbaren Umständen, kann zur Nichtdurchführung oder eingeschränkten Durchführung des Feuerwerkes führen. Das Abbrennen eines Feuerwerkes ist wetter- und ortsabhängig. Starke Gewitter, starker Wind, Hagel oder Nebel sowie extreme Trockenheit (z.B. in waldbrandgefährdeten Gebieten) können zur Nichtdurchführung oder nur teilweisen Durchführung eines Feuerwerkes führen.
Sollte der Auftragnehmer aufgrund solcher Umstände die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen nicht mehr gewährleisten können, ist der Auftragnehmer noch am Veranstaltungstag berechtigt die Durchführung des Feuerwerkes zu verweigern. Sollte der Auftragnehmer aus oben genannten Gründen ein Feuerwerk nicht oder nur teilweise durchführen, leisten wir Schadensersatz in Form einer Gutschrift Ihres Rechnungsbetrages welche 1 Jahr gültig ist, abzüglich der bis dahin entstandenen Kosten. (Sollte noch keine Zahlung oder Anzahlung stattgefunden haben, so werden dem Kunden die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt).
Der Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichtet sich zur absoluten Vertragstreue.
Auskünfte an Dritte über Honorar sowie Abwerbung von Subunternehmen/er sind zu unterlassen.
Bei Zuwiderhandlung zahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer das Dreifache der Vertragssumme als Konventionsstrafe.